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Einwohner: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei: Blick von Wolfhalden 08.jpg|mini|Unter „Einwohner“ versteht man alle [[Mensch]]en, die in einer [[Gemeinde]] oder in einem [[Staat]] wohnen. Dazu gehören auch die Menschen, die nicht [[Bürger]] sind, also keinen [[Reisepass]] dieses Ortes haben.]]
[[Datei: Blick von Wolfhalden 08.jpg|mini|In diesem [[Dorf]] wohnen seine Einwohner.]]
Einwohner einer [[Gemeinde]] oder eines [[Staat]]es sind [[Mensch]]en, die an diesem Ort in einer Wohnung oder in einem [[Haus]] leben. Als Einwohner gelten sie auch, wenn sie an einem anderen Ort arbeiten oder gerade im [[Urlaub]] sind. Nicht als Einwohner gelten hingegen [[Hotel]]gäste oder Menschen, die an diesem Ort arbeiten, aber anderswo wohnen. Dies sind zum Beispiel  Hilfskräfte in der [[Landwirtschaft]] oder auf einer Baustelle, auch wenn sie mehrere [[Woche]]n oder [[Monat]]e an diesem Ort verbringen.


Einwohner einer Gemeinde sind auch automatisch Einwohner des entsprechenden Bezirks, auch des [[Kanton]]s oder des [[Bundesland]]es sowie des ganzen Landes, also des Staates. Auch beim [[Kontinent]], also zum Beispiel bei [[Europa]], spricht man von Einwohnern. Wenn es um die ganze [[Erde|Welt]] geht, spricht man jedoch eher von Bewohnern oder von der Weltbevölkerung.
Einwohner einer [[Gemeinde]] sind [[Mensch]]en, die an diesem Ort in einer Wohnung oder in einem [[Haus]] leben.
<br/>Wer Einwohner eines Dorfes ist, ist von selbst auch Einwohner eines [[Staat]]es.
<br/>Vielleicht ist er auch Einwohner eines Bezirks, eines Kantons oder eines [[Bundesland|Bundes-Landes]].
<br/>Als Einwohner gilt auch, wer an einem anderen Ort arbeitet oder gerade im Urlaub ist.


Nicht verwechseln sollte man Einwohner mit [[Bürger]]n. Bürger haben ein Bürgerrecht, weil es schon ihre [[Eltern]] hatten. Das setzt sich so immer weiter fort. Ein Bürgerrecht kann man aber unter bestimmten Voraussetzungen auch erwerben. Wenn einer Bürger zum Beispiel von [[Bern]] ist und dort wohnt, ist er gleichzeitig Bürger und Einwohner.
Nicht als Einwohner gelten hingegen Hotel-Gäste oder Menschen, die an diesem Ort arbeiten, aber anderswo wohnen.
<br/>Dies sind zum Beispiel  Hilfs-Kräfte in der [[Landwirtschaft|Land-Wirtschaft]] oder auf einer Bau-Stelle, auch wenn sie einige [[Woche]]n oder [[Monat]]e an diesem Ort verbringen.


Wie es um die Pflichten und Rechte von Einwohnern und Bürgern steht, regeln die Gemeinden und der Staat. Es ist deshalb nicht überall auf der Welt gleich. Die folgenden Regeln gelten in den [[Deutschsprachige Länder|deutschsprachigen Ländern]] und zum Großteil in ganz [[Europa|Westeuropa]]. Auch in anderen Ländern gelten manchmal viele Teile davon, in einigen Ländern gilt auch nur das wenigste.  
Einwohner einer Gemeinde sind auch automatisch Einwohner des entsprechenden Bezirks, auch des [[Kanton]]s oder des [[Bundesland]]es.
<br/>Auch beim [[Kontinent]], also zum Beispiel bei [[Europa]], spricht man von Einwohnern.
<br/>Wenn es um die ganze [[Erde|Welt]] geht, spricht man jedoch eher von Bewohnern oder von der Welt-Bevölkerung.


==Welche Pflichten haben Einwohner?==
Nicht verwechseln sollte man Einwohner mit Bürgern.
Einwohner müssen sich an alle [[Gesetz]]e halten. Sie dürfen also nicht einbrechen, nicht zu schnell mit dem [[Auto]] fahren und viele andere Dinge. Sie müssen sich auch auf der Gemeinde anmelden und dann [[Steuer]]n bezahlen. [[Kind]]er müssen zur [[Schule]] gehen.
<br/>Bürger haben ein Bürger-Recht, weil es schon ihre Eltern hatten.
<br/>Das setzt sich so immer weiter fort.
<br/>Ein Bürgerrecht kann man aber unter bestimmten Voraus-Setzungen auch erwerben.
<br/>Wenn einer Bürger zum Beispiel von [[Bern]] ist und dort wohnt, ist er gleichzeitig Bürger und Einwohner.


Einwohner müssen aber keinen [[Armee|Militärdienst]] leisten. Falls es eine Pflicht zur Mitwirkung bei der [[Feuerwehr]] gibt, gilt diese ebenfalls nur für Bürger. Die übrigen Einwohner können auch nicht zu Wahlhelfern oder als [[Ehrenamt]]liche [[Richter]] verpflichtet werden. Auch für die Mithilfe bei [[Katastrophe]]n kann man sie nicht aufbieten, etwa bei Schäden durch Überschwemmungen oder Bergrutsche.
Die Pflichten und Rechte von Einwohnern und Bürgern regeln die Gemeinden und der Staat.
<br/>Es ist deshalb nicht überall auf der Welt gleich.  


==Welche Rechte haben Einwohner?==
Bei uns gelten diese Regeln:
Einwohner haben fast überall dieselben Rechte wie die Bürger: Sie dürfen [[Straße]]n benützen, sich in [[Krankenhaus|Krankenhäusern]] behandeln lassen und all diese Dinge. Die [[Polizei]] und die [[Feuerwehr]] schützen alle Einwohner gleichermaßen. Dafür müssen sie auch nicht mehr bezahlen als die Bürger. Das gilt zum Beispiel auch für die Schule. Einwohner dürfen also so gut wie alles nutzen, was Bürger auch nutzen dürfen.
<br/>Einwohner müssen sich an alle [[Gesetz]]e halten.
<br/>Sie dürfen also nicht einbrechen, nicht zu schnell mit dem [[Auto]] fahren und viele andere Dinge.
<br/>Sie müssen sich auch auf der Gemeinde anmelden und dann [[Geld]]n bezahlen.
<br/>Damit kann die Gemeinde ihre Aufgaben erledigen.
<br/>[[Kind]]er müssen zur [[Schule]] gehen.


Hingegen dürfen Einwohner kaum oder nur sehr wenig mitbestimmen, wenn sie nicht Landesbürger sind. Sie dürfen sich nicht als [[Politik]]er wählen lassen und auch keine Politiker wählen. Auch an [[Volksentscheid]]en dürfen sie sich nicht beteiligen.  
Einwohner dürfen [[Straße]]n benützen, sich in [[Krankenhaus|Kranken-Häusern]] behandeln lassen und all diese Dinge.
<br/>Die [[Polizei]] und die [[Feuerwehr]] schützen alle Einwohner gleich.
<br/>Die Schule kostet bei uns nichts.


An manchen Orten bekommen Bürger mehr [[Geld]] als übrige Einwohner, wenn sie in Not geraten. Dies kann eine Unterstützung betreffen, wenn jemand nicht ausreichend gesund ist, um sich sein Leben zu verdienen. Es betrifft zum Teil auch alte Menschen, denen die [[Rente]] nicht zum Leben ausreicht.
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[[Kategorie:Klexikon-Artikel]]
[[Kategorie:Politik und Gesellschaft]]

Version vom 23. März 2022, 18:33 Uhr

In diesem Dorf wohnen seine Einwohner.

Einwohner einer Gemeinde sind Menschen, die an diesem Ort in einer Wohnung oder in einem Haus leben.
Wer Einwohner eines Dorfes ist, ist von selbst auch Einwohner eines Staates.
Vielleicht ist er auch Einwohner eines Bezirks, eines Kantons oder eines Bundes-Landes.
Als Einwohner gilt auch, wer an einem anderen Ort arbeitet oder gerade im Urlaub ist.

Nicht als Einwohner gelten hingegen Hotel-Gäste oder Menschen, die an diesem Ort arbeiten, aber anderswo wohnen.
Dies sind zum Beispiel Hilfs-Kräfte in der Land-Wirtschaft oder auf einer Bau-Stelle, auch wenn sie einige Wochen oder Monate an diesem Ort verbringen.

Einwohner einer Gemeinde sind auch automatisch Einwohner des entsprechenden Bezirks, auch des Kantons oder des Bundeslandes.
Auch beim Kontinent, also zum Beispiel bei Europa, spricht man von Einwohnern.
Wenn es um die ganze Welt geht, spricht man jedoch eher von Bewohnern oder von der Welt-Bevölkerung.

Nicht verwechseln sollte man Einwohner mit Bürgern.
Bürger haben ein Bürger-Recht, weil es schon ihre Eltern hatten.
Das setzt sich so immer weiter fort.
Ein Bürgerrecht kann man aber unter bestimmten Voraus-Setzungen auch erwerben.
Wenn einer Bürger zum Beispiel von Bern ist und dort wohnt, ist er gleichzeitig Bürger und Einwohner.

Die Pflichten und Rechte von Einwohnern und Bürgern regeln die Gemeinden und der Staat.
Es ist deshalb nicht überall auf der Welt gleich.

Bei uns gelten diese Regeln:
Einwohner müssen sich an alle Gesetze halten.
Sie dürfen also nicht einbrechen, nicht zu schnell mit dem Auto fahren und viele andere Dinge.
Sie müssen sich auch auf der Gemeinde anmelden und dann Geldn bezahlen.
Damit kann die Gemeinde ihre Aufgaben erledigen.
Kinder müssen zur Schule gehen.

Einwohner dürfen Straßen benützen, sich in Kranken-Häusern behandeln lassen und all diese Dinge.
Die Polizei und die Feuerwehr schützen alle Einwohner gleich.
Die Schule kostet bei uns nichts.



Der Text zu „Einwohner“ ist noch ein Entwurf. Er entsteht also gerade noch.