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Gesetz

Aus MiniKlexikon - das Kinderlexikon für Leseanfänger
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Ein Gesetz ist eine Vorschrift. Es gibt Naturgesetze und von Menschen gemachte Gesetze. Zu den Naturgesetzen gehört beispielsweise das Gesetz der Schwerkraft. Dies besagt, dass große Dinge wie zum Beispiel die Erde andere Dinge wie etwa wir Menschen anziehen. Ansonsten könnten wir garnicht auf der Erde laufen, sondern würden irgendwie um die Erde herumschweben. Ein weiteres Naturgesetz bestimmt, dass Wasser unter dem Gefrierpunkt zu Eis wird.

Menschengemachte Gesetze sind viel komplizierter. Sie sorgen dafür, dass die Menschheit sich gegenseitig respektiert und toleriert. Dazu gehört zum Beispiel, dass man seine Meinung frei sagen darf. Damit dies funktioniert, gibt es die sogenannte „Gewaltenteilung“. Gewaltenteilung meint, dass diejenigen, die die Gesetze machen, später nicht beurteilen dürfen, ob sie eingehalten werden. Die Gesetze macht das Parlament, die Strafen legt ein Gericht fest. Wenn man ein Gesetz nicht einhält, wird man bestraft. Wie man bestraft wird, steht ebenfalls in den Gesetzen.

Auch die Gültigkeit von Gesetzen ist wichtig zu wissen: Es gibt Gesetze, die nur für eine kleine Gruppe von Personen gelten, beispielsweise innerhalb einer Familie, einer Firma oder eines Vereins. In anderen Familien, Firmen oder Vereinen gelten vielleicht andere Gesetze. Dann gibt es Gesetze, die gelten nur in bestimmten Regionen, etwa in einem Bundesland. So können die Feiertage unterschiedlich sein oder die Ladenöffnungszeiten. Noch andere Gesetze gelten für Staaten, zum Beispiel, ob man auf der rechten oder der linken Straßenseite fährt wie in Großbritannien oder in Australien oder mit welcher Währung man bezahlt.

Gesetze sind schriftlich verfasst, sobald die Anzahl der Personen, die sie betreffen, zu groß wird. Die einzelnen Bücher sind unterteilt in Paragraphen. Wichtige Dinge stehen am Anfang, Details weiter hinten. Auch wenn man ein Gesetz nicht genau kennt, muss man aufpassen, es nicht zu verletzen, da man sich sonst strafbar macht. Auch Kinder können bestraft werden. Nach dem deutschen Strafgesetzbuch beginnt die sogenannte „Straffähigkeit“ mit 14 Jahren, in der Schweiz bei zehn Jahren. Darunter werden die Erziehungsberechtigten zur Strafe herangezogen.