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Grundgesetz

Aus MiniKlexikon - das Kinderlexikon für Leseanfänger
Als das Grund-Gesetz erst einmal fertig war, hat man es gedruckt und hier unter-schrieben.

Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundes-Republik Deutschland.
In diesem Text stehen die wichtigsten Regeln, die in Deutschland gelten.
Es sind auch Regeln dafür, wie der deutsche Staat funktionieren soll.
Schon vor dem Grund-Gesetz gab es Verfassungen, die für ganz Deutschland galten.

Am Anfang der eigentlichen Verfassung stehen die Grund-Rechte.
Artikel 1 spricht von der Menschen-Würde, die der Staat achten und schützen muss.
Ein Mensch hat deshalb Grundrechte.
Einige dieser Rechte gelten für alle Menschen in Deutschland, zum Beispiel, dass man seine Meinung frei sagen darf.

Der Text des Grundgesetzes besteht aus mehreren Abschnitten:
Im ersten Abschnitt steht, dass die Deutschen Verantwortung haben vor Gott und den Menschen.
Der nächste Teil beschreibt zum Beispiel die Regeln über das Staats-Oberhaupt, den Bundes-Präsidenten.

Darauf folgen Abschnitte über den deutschen Staat an sich.
Deutschland ist eine Republik und ist ein sozialer Staat, der sich um die Menschen kümmert.
Der Staat ist auch föderal, es gibt also Bundes-Länder, die mitbestimmen dürfen.
Deutschland soll außerdem eine Demokratie sein.

Wenn eine Änderung zum Grundgesetz vorgeschlagen wird, entscheiden darüber der Bundestag und der Bundesrat.
Beide müssen der Änderung zustimmen.
Bislang hat man das Grundgesetz schon mehr als fünfzig Mal geändert.



Mehr über „Grundgesetz“ findest du auch im Kinder-Lexikon Klexikon und bei der Such-Maschine Frag Finn.

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