Jetzt mit 1500 Artikeln von Aal bis Zypern in besonders einfacher Sprache.
Regierung: Unterschied zwischen den Versionen
(kategorien sehen wir noch) |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
In einem politischen System mit Gewaltenteilung bezeichnet man die Regierung als die ausführende Gewalt im Unterschied zur gesetzgebenden Gewalt, die die Gesetze beschließt, und zur richterlichen Gewalt, die die Einhaltung der Gesetze überprüft. | In einem politischen System mit Gewaltenteilung bezeichnet man die Regierung als die ausführende Gewalt im Unterschied zur gesetzgebenden Gewalt, die die Gesetze beschließt, und zur richterlichen Gewalt, die die Einhaltung der Gesetze überprüft. | ||
[[Kategorie:Artikelentwürfe|Regierung]] |
Version vom 1. Dezember 2014, 13:51 Uhr
Eine Regierung ist die Organisation, die die wichtigsten politischen Entscheidungen für einen Staat trifft und die die Verwaltung organisiert. Sie besteht meist aus dem Regierungschef, z.B. Bundeskanzler, Premierminister oder Ministerpräsident, und den Ministern. In besonderen Fällen wie zum Beispiel in den USA ist das Staatsoberhaupt zugleich Regierungschef.
In demokratischen Systemen wird die Regierung meist vom Parlament gewählt und in ihren Entscheidungen kontrolliert. Sie kann aber auch vom Staatsoberhaupt ernannt oder direkt vom Staatsoberhaupt, z.B. einem König oder einem Diktator, ausgeübt werden. Die Macht des Königs wurde früher meistens vererbt. Ein Diktator kann formell, z.B. nach Wahlen, eingesetzt werden, oft kommt er aber auch durch Gewalt an die Macht.
In einem politischen System mit Gewaltenteilung bezeichnet man die Regierung als die ausführende Gewalt im Unterschied zur gesetzgebenden Gewalt, die die Gesetze beschließt, und zur richterlichen Gewalt, die die Einhaltung der Gesetze überprüft.