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Recht

Aus MiniKlexikon - das Kinderlexikon für Leseanfänger
Version vom 27. Oktober 2021, 17:49 Uhr von Beat Rüst (Diskussion | Beiträge) (sehr frei vereinfacht und ergänzt)
Diese Frau hält eine Waage.
Damit wiegt sie ab, was Recht ist.

Als Recht bezeichnen wir alle Regeln, wie wir uns verhalten sollen.
Recht hat mit „richtig“ zu tun.
Wenn einer sagt: „Ich habe recht“, dann mein er damit: „Ich liege richtig“.
Hier schreibt man „recht“ klein.

Oft meint man „das Recht“.
Das Recht ist so etwas wie alle Gesetze zusammen.
Hier schreibt man „Recht“ groß.

Die Gesetze machen oft die Menschen unter-einander ab.
Man schreibt sie manchmal auf, manchmal erzählt man sie sich einfach weiter.
Bei uns haben zum Beispiel alle Kinder das Recht, eine Schule zu besuchen.
Das steht in einem Gesetz.
Es gibt auch das Straßen-Verkehrs-Recht, das Ehe-Recht und viele andere Rechts-Sammlungen.

Es genügt auch, dass zwei Menschen etwas mit-einander aus-handeln.
Das schreiben sie auf und beide setzen ihre Unterschrift darunter.
Der Vertrag besagt dann, welches Recht zwischen beiden in dieser Sache gilt.

Fach-Leute für Recht müssen an der Universität studieren.
Sie studieren Rechts-Wissenschaft.
Man sagt auch Jura.
Damit kann man Richter an einem Gericht werden.
Man kann auch Anwalt werden und einen Menschen vor Gericht verteidigen.



Der Text zu „Recht“ ist noch ein Entwurf. Er entsteht also gerade noch.