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Staat: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Staat ist die politische Ordnung einer Gesellschaft. Nach einer gebräuchlichen Definition gehört dazu ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk (allgemeiner: die Gesellschaft, deren Organisation der Staat bildet) und die Staatsmacht, das heißt eine geordnete Verfassung, die es Staatsoberhaupt bzw. Regierung ermöglicht, Regelungen für die Gesellschaft durchzusetzen.
Ein Staat ist die politische Ordnung einer Gesellschaft. Nach einer gebräuchlichen Definition gehört dazu ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk (allgemeiner: die Gesellschaft, deren Organisation der Staat bildet) und die Staatsmacht, das heißt eine geordnete Verfassung, die es Staatsoberhaupt bzw. Regierung ermöglicht, Regelungen für die Gesellschaft durchzusetzen.
[[Kategorie:Artikelentwürfe|Staat]]

Version vom 1. Dezember 2014, 13:53 Uhr

Ein Staat ist die politische Ordnung einer Gesellschaft. Nach einer gebräuchlichen Definition gehört dazu ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk (allgemeiner: die Gesellschaft, deren Organisation der Staat bildet) und die Staatsmacht, das heißt eine geordnete Verfassung, die es Staatsoberhaupt bzw. Regierung ermöglicht, Regelungen für die Gesellschaft durchzusetzen.