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Urheberrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Besitzer bleibt man die nächsten 70 [[Jahr]]e.
Besitzer bleibt man die nächsten 70 [[Jahr]]e.
<br/>Dies gilt in [[Deutschland]] und in vielen anderen Ländern.
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<br/>Der [[Staat]] regelt das im obersten [[Gesetz]], der Verfassung.
<br/>Der [[Staat]] regelt das im obersten [[Gesetz]], der [[Verfassung]].


Nur der Urheber darf sein Werk nutzen.
Nur der Urheber darf sein Werk nutzen.
<br/>Ein fremdes Foto zum Beispiel darf man niemandem verkaufen.
<br/>Ein fremdes Foto zum Beispiel darf man niemandem verkaufen.
<br/>Man muss erst den Besitzer fragen.
<br/>Man muss erst den Besitzer fragen.
<br/>Wenn eine [[Zeitung]] ein Foto ab-drucken will, dann muss sie zuerst den Urheber fragen.
<br/>Wenn eine [[Zeitung]] ein Foto abdrucken will, dann muss sie zuerst den Urheber fragen.
<br/>Sie muss ihm dann etwas bezahlen.
<br/>Sie muss ihm dann etwas bezahlen.
<br/>Außer natürlich, wenn der Fotograf bei der Zeitung angestellt ist.
<br/>Außer natürlich, wenn der Fotograf bei der Zeitung angestellt ist.
<br/>Wenn der Urheber stirbt, gehören die Rechte seinen [[Kind]]ern oder anderen Erben.
<br/>Wenn der Urheber stirbt, gehören die [[Recht]]e seinen [[Kind]]ern oder anderen Erben.


Um das Foto hier nebenan gab es Probleme:
Um das Foto hier nebenan gab es Probleme:

Aktuelle Version vom 7. Februar 2024, 15:55 Uhr

Dieses Foto hat der Affe von sich selbst gemacht.
Er ist also der Urheber.

Wer eine Geschichte schreibt, ist der Urheber davon.
Auch wer ein Foto macht, ein Bild malt oder ein Musik-Stück erfindet, ist der Urheber.
Der Urheber ist dann auch der Besitzer.

Besitzer bleibt man die nächsten 70 Jahre.
Dies gilt in Deutschland und in vielen anderen Ländern.
Der Staat regelt das im obersten Gesetz, der Verfassung.

Nur der Urheber darf sein Werk nutzen.
Ein fremdes Foto zum Beispiel darf man niemandem verkaufen.
Man muss erst den Besitzer fragen.
Wenn eine Zeitung ein Foto abdrucken will, dann muss sie zuerst den Urheber fragen.
Sie muss ihm dann etwas bezahlen.
Außer natürlich, wenn der Fotograf bei der Zeitung angestellt ist.
Wenn der Urheber stirbt, gehören die Rechte seinen Kindern oder anderen Erben.

Um das Foto hier nebenan gab es Probleme:
Der Fotograf ließ seine Kamera liegen.
Der Affe hat sie sich geschnappt und sich selbst geknipst.
Der Fotograf wollte dann das Foto verkaufen.
Das durfte er aber nicht, weil es dem Affen gehört.



Mehr über „Urheberrecht“ findest du auch im Kinder-Lexikon Klexikon und bei der Such-Maschine Frag Finn.

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