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Urheberrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Macke - Indianer auf Pferde.jpg|mini|Das Bild „[[Indianer]] auf Pferden“ von August Macke. Der [[Maler]] ist im [[Jahr]] 1914 gestorben. Als er lebte und bis 70 Jahre nach seinem [[Tod]] waren seine Bilder geschützt. Niemand durfte sie ohne die Erlaubnis seiner Erben nutzen. Heute sind die Werke von Macke gemeinfrei, jeder darf sie nachmachen oder kopieren.]]
[[Datei:Macaca nigra self-portrait large.jpg|mini|Um dieses lustige Bild gab es Streit. Ein Tierfotograf war mit seinen [[Kamera]]s im Urwald. Ein neugieriger [[Affe]] spielte mit einer Kamera herum und machte dabei dieses Selfie. Der Fotograf dachte natürlich, dass ihm die [[Recht]]e zu diesem Bild gehörten. Doch er hatte das Foto nicht selbst gemacht. [[Tiere]] können aber kein Urheberrecht haben, weil sie als Sachen gelten.]]
Das Urheberrecht ist das [[Recht]] eines Urhebers. Urheber ist man, wenn man ein Werk erschafft. Das Werk kann ein Bild sein, oder ein [[Text]], oder ein Musikstück. Wer zum Beispiel ein [[Foto]] macht, ist der Urheber des Fotos.


Menschen haben Rechte, die in der [[Verfassung]] stehen. Zu den Rechten gehört das Recht eines Menschen auf sein Eigentum. Das, was man erschafft, ist auch Eigentum. Darum gibt es ein Urheberrecht.
[[Datei:Macaca nigra self-portrait large.jpg|mini|Dieses [[Foto]] hat der [[Affen|Affe]] von sich selbst gemacht.
<br/>Er ist also der Urheber.]]


Wenn man Urheber ist, dann darf man bestimmen, was mit dem Werk passieren soll. Andere Leute dürfen das Werk nicht ohne Erlaubnis verwenden. Wenn sie es trotzdem tun, können sie bestraft werden. Für manche Menschen ist es sehr wichtig, dass nicht jeder das Werk verwenden darf: Sie wollen [[Geld]] damit verdienen.
Wer eine Geschichte schreibt, ist der Urheber davon.
<br/>Auch wer ein [[Foto]] macht, ein Bild malt oder ein [[Musik]]-Stück erfindet, ist der Urheber.
<br/>Der Urheber ist dann auch der Besitzer.


Nach dem Tod eines Urhebers bleibt das Urheberrecht bestehen und geht an seine [[Familie]] über. Manchmal wurden die Nutzungsrechte an ein [[Unternehmen]] verkauft. Wenn schon 70 Jahre seit dem Tod vergangen sind, ist ein Werk in [[Deutschland]] und seinen Nachbarländern jedoch nicht mehr geschützt und wird als gemeinfrei bezeichnet. Dann darf jeder das Werk nutzen, verbreiten oder verändern.
Besitzer bleibt man während 70 [[Jahr]]en.
<br/>Dies gilt in [[Deutschland]] und in vielen anderen Ländern.
<br/>Der [[Staat]] regelt das im obersten [[Gesetz]], der Verfassung.


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Nur der Urheber darf sein Werk nutzen.
Copyright.svg|Das Copyright-[[Symbol]] zeigt an, dass jemand die [[Recht]]e an einem Werk besitzt.
<br/>Ein fremdes Foto zum Beispiel darf man niemandem verkaufen.
Copyright page of The Wonderful Wizard of Oz, 1899.png|Im [[Buch]] „Der Zauberer von Oz“ aus dem [[Jahr]] 1899 weist der Blechmann auf das Copyright hin.
<br/>Man muss erst den Besitzer fragen.
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<br/>Wenn eine [[Zeitung]] ein Foto ab-drucken will, dann muss sie zuerst den Urheber fragen.
<br/>Sie muss ihm dann etwas bezahlen.
<br/>Außer natürlich, wenn der Fotograf bei der Zeitung angestellt ist.
<br/>Wenn der Urheber stirbt, gehören die Rechte seinen [[Kind]]ern oder anderen Erben.


{{Artikel}}
Um das Foto hier nebenan gab es Probleme:
[[Kategorie:Politik und Gesellschaft]]
<br/>Der Fotograf ließ seine Kamera liegen.
[[Kategorie:Sprache und Kultur]]
<br/>Der [[Affen|Affe]] hat sie sich geschnappt und sich selbst geknipst.
<br/>Der Fotograf wollte dann das Foto verkaufen.
<br/>Das durfte er aber nicht, weil es dem Affen gehört.
 
{{Entwurf}}

Version vom 27. August 2021, 08:09 Uhr

Dieses Foto hat der Affe von sich selbst gemacht.
Er ist also der Urheber.

Wer eine Geschichte schreibt, ist der Urheber davon.
Auch wer ein Foto macht, ein Bild malt oder ein Musik-Stück erfindet, ist der Urheber.
Der Urheber ist dann auch der Besitzer.

Besitzer bleibt man während 70 Jahren.
Dies gilt in Deutschland und in vielen anderen Ländern.
Der Staat regelt das im obersten Gesetz, der Verfassung.

Nur der Urheber darf sein Werk nutzen.
Ein fremdes Foto zum Beispiel darf man niemandem verkaufen.
Man muss erst den Besitzer fragen.
Wenn eine Zeitung ein Foto ab-drucken will, dann muss sie zuerst den Urheber fragen.
Sie muss ihm dann etwas bezahlen.
Außer natürlich, wenn der Fotograf bei der Zeitung angestellt ist.
Wenn der Urheber stirbt, gehören die Rechte seinen Kindern oder anderen Erben.

Um das Foto hier nebenan gab es Probleme:
Der Fotograf ließ seine Kamera liegen.
Der Affe hat sie sich geschnappt und sich selbst geknipst.
Der Fotograf wollte dann das Foto verkaufen.
Das durfte er aber nicht, weil es dem Affen gehört.



Der Text zu „Urheberrecht“ ist noch ein Entwurf. Er entsteht also gerade noch.