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Diskussion:Grundgesetz

Aus MiniKlexikon - das Kinderlexikon für Leseanfänger
Version vom 3. Juni 2022, 13:01 Uhr von Beat Rüst (Diskussion | Beiträge) (Am Anfang oder ganz am Anfang?)

Bild

Grundgesetz 1949.jpg

Ehrlich gesagt verstehe ich das Startbild schon auf dem Klexikon nicht. Ich erkenne eigentlich gar nichts, vor allem kaum eine Scheibe und darauf keine Schrift. Ich würde dieses hier nehmen. Ein Gesetz wird aufgeschrieben. Das kann man hie klar erkennen. Beat Rüst (Diskussion) 11:24, 2. Jun. 2022 (CEST)

Das ist ein sehr guter Punkt! Vielen Dank. Den übernehme ich gleich noch. Wenn alles passt, kannst du ihn zum Artikel machen. Gruß Sophie Elisabeth (Diskussion)

Das ist jetzt viel besser so. Ich habe das Bild im Klexikon geändert und die Unterschrift von dort übernommen.
Eine kleine Sache noch: Ein mal steht "Am Anfang...", später steht "Ganz am Anfang...". Da bin ich zuerst mal drüber gestolpert. Und einfacher für die Kinder wäre die "chronologische" Reihenfolge. Könntest du da noch etwas rumschieben? VG, Beat Rüst (Diskussion) 15:01, 3. Jun. 2022 (CEST)