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Rechtsstaat: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Bundesarchiv Bild 102-14899, Jüterbog, Referendarlager.jpg|mini|So hat man bei den [[Nationalsozialismus|Nationalsozialisten]] „Recht“ gelehrt: Sie haben ein Paragrafen-Zeichen aufgehängt. Damit wollten sie zeigen, dass das Recht nichts zählt, dass es „hingerichtet“ werden kann, wenn die Regierung es so will. Das Deutschland des Nationalsozialismus war das Gegenteil eines Rechtsstaats.]]
[[File:Emblem-section.svg|mini|In einem Rechts-Staat hält man sich an das [[Recht]].
Ein Rechtsstaat ist ein Land, in dem der [[Staat]] sich an das [[Recht]] hält. Mit Recht sind vor allem die Regeln gemeint, die in der [[Verfassung]] und in den [[Gesetz]]en stehen. Dazu gehören auch Rechte, die der Staat mit anderen Staaten abgemacht hat, zum Beispiel die [[Menschenrechte]]. Im Rechtsstaat soll die [[Regierung]] also nicht einfach tun dürfen, was ihr gefällt, sondern nur, was ihnen die Verfassung und die Gesetze erlauben. Es darf somit keine Willkür geben. Notfalls können betroffene [[Bürger]] ihre Rechte vor [[Gericht]] einklagen.
<br/>Das Recht ist in [[Gesetz]]en aufgeschrieben.
<br/>Dies hier ist das Zeichen für einen Abschnitt in einem Gesetz.]]


[[Deutschsprachige Länder|Bei uns]] gehört zum Rechtsstaat eine Gewaltentrennung. Das bedeutet, dass Regierung, das [[Parlament]] und die Gerichte unabhängig voneinander arbeiten dürfen und sich nicht gegenseitig beeinflussen sollen. Wichtig ist auch, dass die Menschen ihre [[Meinungsfreiheit|Meinung frei]] sagen dürfen. Wer Bürger ist und mindestens 18 [[Jahr]]e alt ist, darf wählen. Alle Menschen müssen gleich behandelt werden. Es darf also zum Beispiel keine [[Adel]]igen geben, die mehr zu sagen haben als andere Bürger. Das sind aber nur die wichtigsten Punkte, es gibt noch viele andere dazu.
Ein Rechtsstaat hält sich an das [[Recht]].
<br/>Mit Recht sind vor allem die Regeln gemeint, die in der [[Verfassung]] und in den [[Gesetz]]en stehen.
<br/>Dazu gehören auch Rechte, die der [[Staat]] mit anderen Staaten abgemacht hat.
<br/>Das sind zum Beispiel die [[Menschenrechte|Menschen-Rechte]].
<br/>Im Rechtsstaat soll die [[Regierung]] also nicht einfach tun dürfen, was ihr gefällt.
<br/>Sie darf nur das tun, was ihnen die Verfassung und die Gesetze erlauben.
<br/>Notfalls können betroffene [[Mensch]]en ihre Rechte vor [[Gericht]] einklagen.


== Wie nennt man andere Staaten? ==
Bei uns gehört zum Rechtsstaat eine Gewalten-Trennung.
Früher nannte man ein Land, das kein Rechtsstaat ist, einen Polizeistaat oder Willkürstaat. Wenn die Regierung jemanden nicht mochte, sperrte sie ihn einfach ein oder tötete ihn. Er konnte nicht vor einem Gericht dagegen klagen und verlangen, dass man ihm genau sagte, was man ihm vorwarf. So konnte er sich auch nicht verteidigen.
<br/>Das bedeutet, dass die Regierung, das [[Parlament]] und die Gerichte unabhängig voneinander arbeiten sollen.
<br/>Keiner darf dem anderen drein reden.


Ein anderer Ausdruck für das Gegenteil eines Rechtsstaats ist heute auch Unrechtsstaat. Ein Beispiel für so ein Land war [[Deutschland]] in der Zeit des [[Nationalsozialismus]]. Auch die [[Deutsche Demokratische Republik|DDR]] bezeichnen viele Menschen als Unrechtsstaat.  
Zu einem Rechtsstaat gehört auch, dass jeder seine Meinung frei sagen darf.
<br/>Wer Bürger ist und mindestens 18 [[Jahr]]e alt ist, darf wählen.
<br/>Alle Menschen müssen gleich behandelt werden.
<br/>Es darf also zum Beispiel keine [[Adel]]ige geben, die mehr zu sagen haben als andere Bürger.
<br/>Es gibt noch mehr Regeln in einem Rechtsstaat.


Die Wissenschaftler streiten sich aber, was genau mit einem Unrechtsstaat gemeint ist. Auch in einer [[Diktatur]] gibt es [[Polizei]] und [[Richter]], die Verbrecher bekämpfen: In der DDR war es verboten, jemanden umzubringen, zu stehlen oder einzubrechen. Dafür kam man ins [[Gefängnis]], wie in einer [[Demokratie]]. Allerdings hat die Regierung der DDR sich auch teilweise selbst nicht an das Recht gehalten, wenn ihr danach war.
{{Entwurf}}
 
In der [[Umgangssprache]] bezeichnet man Unrechtsstaaten manchmal auch als Schurkenstaaten. Da gibt es nicht nur viel Unrecht durch die Polizei, die [[Armee]] und Beamte, sondern auch besonders viel [[Korruption]]. Polizei, Beamte, Angehörige der Armee und andere Leute in wichtigen Stellungen stecken also sehr viel [[Geld]] in die eigene Tasche, obwohl es ihnen nicht gehört. Solche Schurkenstaaten sind eigentlich Diktaturen. Aber die Grenze zwischen einem Unrechtsstaat und einer Diktatur sind eben oft fließend und können nicht genau gezogen werden.
 
{{Artikel}}
[[Kategorie:Politik und Gesellschaft]]

Version vom 22. April 2022, 16:28 Uhr

In einem Rechts-Staat hält man sich an das Recht.
Das Recht ist in Gesetzen aufgeschrieben.
Dies hier ist das Zeichen für einen Abschnitt in einem Gesetz.

Ein Rechtsstaat hält sich an das Recht.
Mit Recht sind vor allem die Regeln gemeint, die in der Verfassung und in den Gesetzen stehen.
Dazu gehören auch Rechte, die der Staat mit anderen Staaten abgemacht hat.
Das sind zum Beispiel die Menschen-Rechte.
Im Rechtsstaat soll die Regierung also nicht einfach tun dürfen, was ihr gefällt.
Sie darf nur das tun, was ihnen die Verfassung und die Gesetze erlauben.
Notfalls können betroffene Menschen ihre Rechte vor Gericht einklagen.

Bei uns gehört zum Rechtsstaat eine Gewalten-Trennung.
Das bedeutet, dass die Regierung, das Parlament und die Gerichte unabhängig voneinander arbeiten sollen.
Keiner darf dem anderen drein reden.

Zu einem Rechtsstaat gehört auch, dass jeder seine Meinung frei sagen darf.
Wer Bürger ist und mindestens 18 Jahre alt ist, darf wählen.
Alle Menschen müssen gleich behandelt werden.
Es darf also zum Beispiel keine Adelige geben, die mehr zu sagen haben als andere Bürger.
Es gibt noch mehr Regeln in einem Rechtsstaat.



Der Text zu „Rechtsstaat“ ist noch ein Entwurf. Er entsteht also gerade noch.