Jetzt mit 1500 Artikeln von Aal bis Zypern in besonders einfacher Sprache.

Urheberrecht

Aus MiniKlexikon - das Kinderlexikon für Leseanfänger
Version vom 28. August 2021, 20:46 Uhr von Sophie Elisabeth (Diskussion | Beiträge) (kl erg, zu Artikel gemacht)
Dieses Foto hat der Affe von sich selbst gemacht.
Er ist also der Urheber.

Wer eine Geschichte schreibt, ist der Urheber davon.
Auch wer ein Foto macht, ein Bild malt oder ein Musik-Stück erfindet, ist der Urheber.
Der Urheber ist dann auch der Besitzer.

Besitzer bleibt man die nächsten 70 Jahren.
Dies gilt in Deutschland und in vielen anderen Ländern.
Der Staat regelt das im obersten Gesetz, der Verfassung.

Nur der Urheber darf sein Werk nutzen.
Ein fremdes Foto zum Beispiel darf man niemandem verkaufen.
Man muss erst den Besitzer fragen.
Wenn eine Zeitung ein Foto ab-drucken will, dann muss sie zuerst den Urheber fragen.
Sie muss ihm dann etwas bezahlen.
Außer natürlich, wenn der Fotograf bei der Zeitung angestellt ist.
Wenn der Urheber stirbt, gehören die Rechte seinen Kindern oder anderen Erben.

Um das Foto hier nebenan gab es Probleme:
Der Fotograf ließ seine Kamera liegen.
Der Affe hat sie sich geschnappt und sich selbst geknipst.
Der Fotograf wollte dann das Foto verkaufen.
Das durfte er aber nicht, weil es dem Affen gehört.



Mehr über „Urheberrecht“ findest du auch im Kinder-Lexikon Klexikon und bei der Such-Maschine Frag Finn.

Das Mini-Klexikon ist wie eine Wikipedia für Kinder in besonders leichter Sprache. Es ist vor allem ein Lexikon für Lese-Anfänger und für Kinder, die Deutsch als Zweit-Sprache oder Fremd-Sprache lernen. Wir erklären hier also alles besonders einfach.