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Rechtsstaat: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 28. Februar 2023, 07:09 Uhr
Ein Rechts-Staat hält sich an das Recht.
Mit Recht sind vor allem die Regeln gemeint, die in der Verfassung und in den Gesetzen stehen.
Dazu gehören auch Rechte, die der Staat mit anderen Staaten abgemacht hat.
Das sind zum Beispiel die Menschen-Rechte.
Im Rechtsstaat soll die Regierung also nicht einfach tun dürfen, was ihr gefällt.
Sie darf nur das tun, was ihnen die Verfassung und die Gesetze erlauben.
Notfalls können betroffene Menschen ihre Rechte vor Gericht einklagen.
Bei uns gehört zum Rechtsstaat eine Gewalten-Trennung.
Das bedeutet, dass die Regierung, das Parlament und die Gerichte unabhängig voneinander arbeiten sollen.
Keiner darf dem anderen etwas vorschreiben.
Zu einem Rechtsstaat gehört auch, dass jeder seine Meinung frei sagen darf.
Wer Bürger ist und mindestens 18 Jahre alt ist, darf wählen.
Alle Menschen müssen gleich behandelt werden.
Es darf also zum Beispiel keine Adelige geben, die mehr zu sagen haben als andere Bürger.
Es gibt noch mehr Regeln in einem Rechtsstaat.
Mehr über „Rechtsstaat“ findest du auch im Kinder-Lexikon Klexikon und bei der Such-Maschine Frag Finn.
Das Mini-Klexikon ist wie eine Wikipedia für Kinder in besonders leichter Sprache. Es ist vor allem ein Lexikon für Lese-Anfänger und für Kinder, die Deutsch als Zweit-Sprache oder Fremd-Sprache lernen. Wir erklären hier also alles besonders einfach.