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Verfassung

Aus MiniKlexikon - das Kinderlexikon für Leseanfänger
An einem Bundestags-Gebäude in Berlin sind die ersten Sätze aus dem Grund-Gesetz auf hohen Glas-Wänden zu lesen.
Das Grundgesetz ist in Deutschland die Verfassung.

Eine Verfassung ist ein besonderes Gesetz.
In der Verfassung steht, wie der Staat funktionieren soll.
Sie beschreibt, welche Organe es gibt und was sie tun sollen und dürfen.
Damit sind vor allem die Regierung und das Parlament gemeint.
Außerdem bestimmen viele Verfassungen, welche Rechte die Staats-Bürger haben.
Das sind die Menschen, die zu dem Staat gehören.
Auch zum Beispiel Bundes-Länder können Verfassungen haben.
In der Schweiz zum Beispiel hat auch jeder Kanton eine Verfassung.

Viele europäische Verfassungen stammen aus der Zeit um das Jahr 1800.
Sie sollten dafür sorgen, dass der König in seinem Staat nicht mehr so viel Macht alleine hatte.
Bis die Staaten in Europa aber Demokratien waren, dauerte es noch lange.
In einer Demokratie hat das Volk das Sagen.

Die Verfassung der Bundes-Republik Deutschland von 1949 heißt Grund-Gesetz.
In Österreich gibt es mehrere Gesetze, die zusammen die Verfassung bilden.
Das wichtigste ist das Bundes-Verfassungs-Gesetz.
Die Schweiz hat ihre Verfassung schon seit dem Jahr 1848:
Damals schlossen sich die Kantone zu einem Bundes-Staat zusammen.
Seither gibt es eine Verfassung für die ganze Schweiz.



Der Text zu „Verfassung“ ist noch ein Entwurf. Er entsteht also gerade noch.