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Verstöße gegen die Gleich-Berechtigung werden als Diskriminierung oder Privilegierung bezeichnet. | Verstöße gegen die Gleich-Berechtigung werden als Diskriminierung oder Privilegierung bezeichnet. |
Version vom 27. Juni 2022, 17:45 Uhr
Gleichberechtigung bedeutet, dass alle Menschen die gleichen Rechte haben.
Egal ob man ein Mann oder eine Frau ist, jung oder alt.
Keine Rolle spielt auch, welche Hautfarbe, Herkunft oder Religion man hat.
Im deutschen Grund-Gesetz sowie in der Verfassung Österreichs, der Schweiz und in vielen anderen Staaten ist die Gleichberechtigung festgelegt.
Verstöße gegen die Gleich-Berechtigung werden als Diskriminierung oder Privilegierung bezeichnet.
Diskriminierung sagt man, wenn jemand zum Beispiel aufgrund seiner Herkunft oder Religion schlechter behandelt wird als andere.
Wenn jemand aus den gleichen Gründen rechtlich bevorzugt wird, nennt man das Privilegierung.
Viele Länder auf der Welt haben noch keine Gleichberechtigung.
Besonders in islamischen Ländern werden Frauen stark benachteiligt.
Sie dürfen zum Beispiel nicht wählen und sind rechtlich weniger geschützt.
In den deutsch-sprachigen Länder sind Männer und Frauen nach dem Gesetz gleichberechtigt.
Sie haben die gleichen Rechte und die gleichen Pflichten, wie beispielsweise das Zahlen von Steuern.
Allerdings bekommen Frauen für die Arbeit in demselben Beruf meist weniger Geld als Männer.
Trotzdem ist das ungerecht, wenn Frauen mit der gleichen Ausbildung genauso gut arbeiten Männer.
Seit einiger Zeit gibt es in Deutschland und in anderen Ländern eine „Frauen-Quote“.
Das bedeutet, dass in bestimmten Bereichen Frauen bevorzugt eingestellt werden sollen.
Damit soll der Anteil von Frauen und Männern angeglichen wird.