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Europäisches Parlament: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 28. Februar 2023, 06:07 Uhr
Das Europäische Parlament ist das Parlament der Europäischen Union.
Die Europäische Union ist ein Staaten-Bund, ein Verein von europäischen Staaten wie Deutschland oder Frankreich.
Dieser Verein hat ein Parlament, das ist ein Treffen von 705 Menschen, die Gesetze beschließen dürfen.
Gesetze sind wichtige Regeln, an die sich die Mitglieds-Länder der Europäischen Union halten müssen.
Im Jahr 1979 fanden zum ersten Mal Wahlen zum Europäischen Parlament statt.
Seitdem wählt man als europäischer Bürger, welche Partei man am liebsten im Parlament haben will.
Das ist wie bei einem Mitglieds-Staat wie Deutschland oder Frankreich.
Die Europa-Wahl findet alle fünf Jahre statt.
Jedes Mitglied verliert dann seinen Sitz.
Es kann aber wieder gewählt werden.
Jedes Land legt fest, wie es seine Mitglieder wählt.
Das ist nicht überall genau gleich.
Wie viele Mitglieder aus einem Land kommen, hängt von der Größe des Landes ab.
Malta zum Beispiel hat nur wenige Einwohner:
In diesem Land werden nur sechs Europa-Abgeordnete gewählt.
Deutschland hat die meisten Einwohner:
Aus Deutschland kommen deshalb 96 Abgeordnete.
Insgesamt gibt es 705 Mitglieder.
Das Europäische Parlament beschließt Richt-Linien und andere Regeln.
Sie heißen nicht Gesetze, bedeuten aber eigentlich dasselbe.
Allerdings darf das Parlament nicht allein darüber bestimmen:
Ein Vorschlag wird nur dann zum Gesetz, wenn auch der Minister-Rat zustimmt.
Der Ministerrat besteht aus den Regierungen der Mitglieds-Staaten.
Außerdem darf das Parlament nicht selber ein Gesetz vorschlagen.
Das kann nur die Europäische Kommission.
Das ist eine Art europäische Regierung.
Mehr über „Europäisches Parlament“ findest du auch im Kinder-Lexikon Klexikon und bei der Such-Maschine Frag Finn.
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